AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Herzlich willkommen bei Samt-Handschuh.de

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Regeln und Bestimmungen für die Nutzung von Samt-Handschuh 's Website unter https://www.samt-handschuh.de/.

 

Wir gehen davon aus, dass Sie bei Zugriff auf die Website die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang akzeptieren. Bitte fahren Sie mit der Nutzung von Samt - Handschuh nicht fort, sofern Sie nicht mit allen auf dieser Seite aufgeführten Bedingungen einverstanden sind.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Herzlich willkommen bei Samt-Handschuh.de


Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen
Inh. Robby Handschuh
Gablonzer Str.6
D - 95466 Weidenberg

Telefon: +49 171-35 03 145
robby.handschuh@gmail.com

 

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Wir gehen davon aus, dass Sie bei Zugriff auf die Website die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang akzeptieren. Bitte fahren Sie mit der Nutzung von Samt - Handschuh nicht fort, sofern Sie nicht mit allen auf dieser Seite aufgeführten Bedingungen einverstanden sind.

 

 

Der Auftraggeber/ Kunde erklärt sich einverstanden und verlangt ausdrücklich, dass die Firma Samt-Handschuh Fahrzeugüberführungen vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Dem Auftraggeber/ Kunde ist bekannt, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Firma Samt-Handschuh Fahrzeugüberführungen sein Widerrufrecht verliert.

 

  1. Angebotserstellung

Unsere schriftlichen Angebote zur Fahrzeugüberführung sind freibleibend unter Vorbehalt von Preisänderungen oder Änderungen sonstiger Konditionen sowie der Liefermöglichkeit.

Die Gültigkeit beträgt, sofern nicht anders im Angebot vermerkt, 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise gegebenenfalls anzupassen.

Zu jedem Angebot erhält der Interessent die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers übersandt.

 

 2.Vertragsabwicklung und Auftragserteilung

Mit der schriftlichen Bestätigung des Angebotes wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen, der bis zu seiner Erfüllung durch den Auftragnehmer, eine Stornierung oder den Widerruf innerhalb von 14 Tagen durch den Auftraggeber besteht.

Alle Daten und Unterlagen, welche für die Überführung notwendig sind, müssen bei Erteilung des Auftrages vorliegen.

Ebenfalls stimmen Sie mit Auftragserteilung den AGB der Firma
Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen zu, die für die gesamte Geschäftsbeziehung ausschließlich gelten.

Der Auftragnehmer erbringt alle Dienstleistungen selbst und/oder durch Partner. Die Auswahl dieser Partner, insbesondere die Auswahl des Überführungsfahrers, trifft der Auftragnehmer selbst.

Die Beauftragung des Auftragnehmers zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung des Auftragnehmers, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit der Auftragnehmer nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.

3.Widerruf des Auftrages

 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


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Inh. Robby Handschuh
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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

4.Stornierungen


Wir behalten uns im Fall einer Stornierung des Auftrages vor, nachfolgende Kosten ersetzt zu verlangen:

alle bereits entstandenen Kosten für evtl. (Sonder-) Genehmigungen (Flug – Bahnbuchungen) oder ähnliches.

Bei Stornierung bis zu 12 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 15 % des gesamten Auftragswertes fällig.

Bei Stornierung bis zu 6 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 35 % des gesamten Auftragswertes fällig.

Bei Stornierung bis zu 2 Stunden vor Fahrzeugübernahme werden pauschal 75 % des gesamten Auftragswertes fällig.

Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer sich bereits am Übernahmeort bzw. Abholort befindet.

Dem Auftraggeber bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

5.Fahrzeugbereitstellung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug am Tag der Überführung pünktlich und fahrbereit zur Verfügung steht.

Das Fahrzeug darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) die Teilnahme am Straßenverkehr beinträchtigen oder untersagen.

In den Wintermonaten muss das zu überführende Fahrzeug immer mit Winterreifen ausgestattet sein.

Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort oder wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel insbesondere aufgrund der StVO und/oder StVZO nicht zu überführen, werden 75 % des ursprünglichen Überführungspreises berechnet. Gleiches gilt bei nicht übereinstimmenden Auftragsdaten und abweichenden Fahrzeugdaten am Abholort. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Falle nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Verzögert sich die Übergabe des Fahrzeuges durch den Auftraggeber oder seinen Partner vor Ort um mehr als 60 Minuten (Karenzzeit), so werden für jede angefangene halbe Stunde
15,00 € berechnet.

 



6.Auftragserfüllung

Die Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen bzw. einer ihrer Partner mit den notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnissen, z.B. bei Spezialfahrzeugen o.ä.) übernimmt das Fahrzeug termingerecht.

Bei Übernahme des Fahrzeuges erfolgt die Überprüfung der Fahrzeugdaten mit denen der Fahrzeugpapiere und der Auftragsdaten. Das Fahrzeug wird auf sichtbare Schäden überprüft, welche in einem entsprechenden Übergabeprotokoll (Kurzprotokoll digital in Planung) festgehalten werden.

Die Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen bzw. einer deren Partner erstellt ein entsprechendes Kurzprotokoll in Papierform, auf dem alle fahrzeugspezifischen Informationen erfasst und evtl. Schäden vermerkt werden. Das Kurzprotokoll ist in jedem Fall von allen Beteiligten, d.h. der Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen, dem Auftraggeber bzw. seinem Partner vor Ort und ggf. dem abweichenden Empfänger am Abgabeort zu unterschreiben.

Die Unterschrift des Empfängers entfällt, sofern eine entsprechende Abstellvereinbarung vorliegt. (Nachtübernahme – Nachtübergabe)

Abschließend erhält der Auftraggeber ein ausführliches Protokoll sowie entsprechenden Bildern (bei Bedarf) des Fahrzeugzustandes bei Übernahme und Abgabe des Fahrzeuges auf Verlangen.

Während der Überführung hält der Auftragnehmer auf Wunsch Kontakt zum Auftraggeber bzw. stellt ihm auf Wunsch ein Live-Tracking zur Verfügung. (Whats-App oder anderer/ vergleichbarer Anbieter)

Der Auftrag gilt als erfüllt, wenn das Fahrzeug zusammen mit allen Schlüsseln, Dokumenten und dem Kurzprotokoll (falls nicht digital) an den Auftraggeber bzw. einen entsprechend bevollmächtigten Empfänger übergeben wurde. Gleiches gilt auch, wenn das Fahrzeug durch entsprechende Vereinbarung an einem bestimmten Stellplatz abgestellt und die Fahrzeugschlüssel, Dokumente und das Kurzprotokoll (falls nicht digital) an einem vorhergesehenen Platz, z.B. einem Nachttresor, Tankstelle o.ä., hinterlegt wurden.

Der Auftraggeber wird in diesem Fall zusätzlich über die Abstellung informiert.

Nach Rückkehr des Auftragnehmers zum Firmenstandort erhält der Auftraggeber noch das Langprotokoll (evtl. digital) bei Bedarf mit entsprechenden Bildern, die bei Fahrzeugübernahme und Fahrzeugabgabe gefertigt wurden, zugesandt.

Die Liefertermine bzw. Termine zur Fahrzeugabgabe, welche bei Auftragsbestätigung / Auftragserteilung genannt werden, gelten als vorbehaltlich angenommen.

Für Verzögerungen durch eine Panne, einen technischen Defekt, Staus oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

Der Transport von Gütern auf Fahrzeugen mit roten Überführungskennzeichen ist generell und grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Ordnungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme ist vom Auftragnehmer verursacht und zu vertreten.

7.Gefahrübergang

Ist die Erbringung einer Dienstleistung durch den Auftragnehmer Vertragsgegenstand, so geht vor Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs derjenigen Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände, die der Auftraggeber zur Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer an den Auftragnehmer zu übergeben oder zu versenden hat, erst mit der vollständigen und erforderlichen Übergabe/dem Eingang dieser Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an/bei dem Auftragnehmer auf den Auftragnehmer über. Nach Erbringung der Dienstleistung durch den Auftragnehmer geht diese Gefahr mit ordnungsgemäßer und dokumentierter Aufgabe zum Versand auf den Auftraggeber über. Eine Haftung für auf dem Versandweg verlorene Dokumente oder Fahrzeugschlüssel übernimmt der Auftragnehmer in diesem Fall ausdrücklich nicht.

 

8.Zahlung

Für die Erstellung der Rechnung gelten die Preise gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung zzgl. der tatsächlich angefallenen Kosten für Diesel bzw. Benzin oder ähnlich entstandene Kosten. Ebenfalls zusätzlich berechnet werden Kosten für Sonderleistungen bzw. Fahrzeugspezifische Kosten wie z.B. Maut für LKW oder die Kosten für Ausfuhrkennzeichen bei einer Überführung ins europäische Ausland, sofern diese nicht mit den roten Kennzeichen möglich ist. Auch sämtliche zusätzliche Kosten, die für eine Überführung in ein Nicht-EU-Land anfallen, z.B. Zollgebühren, werden zusätzlich berechnet.

Gleiches gilt für die unter § 3 und § 4 genannten Kosten. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Als Zahlungsfrist gilt die in der Rechnung angegebene Frist. I. d. R. beträgt diese
10 Tage.

Ab dem 15. Tag nach Rechnungsstellung und nicht erfolgter Zahlung befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug.

Eine Rechnung gilt als bezahlt, wenn sie unter Angabe der Rechnungsnummer auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben wird.

Eine Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

 

9.Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von dem Auftragnehmer nicht bestritten werden.

Die Abtretung eines Anspruchs des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung des Anbieters rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Der Auftragnehmer ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.


10.Haftung


Die Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen bzw. deren Partner haftet in Fällen der Übernahme einer (mindestens in Textform vereinbarten oder gesetzlichen) Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit unbeschränkt.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer - außer in den nachfolgend geregelten Fällen - nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur, soweit es sich bei der jeweils verletzten Pflicht um eine Kardinalpflicht handelt. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer dem Umfang nach begrenzt nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

Auf Verlangen wird vom Auftragnehmer der Versicherungsnachweis erbracht.

Für Überführungen von Fahrzeugen gilt ergänzend nachfolgendes:

Die Haftung beginnt mit Übernahme des Fahrzeuges am vereinbarten Abholort und endet mit der Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Empfängers. Ebenfalls endet die Haftung des Auftragnehmers bei Abstellung des Fahrzeuges an einem bestimmten Abstellort, z.B. bei nächtlicher Anlieferung.

Sollte es bei der Eigenachsüberführung oder Fahrzeugüberführung allgemein zu einer Panne kommen, in deren Folge das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so hat der Auftraggeber umgehend dafür zu sorgen, dass die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges wieder hergestellt wird. Des Weiteren haftet er für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere oder fehlender Genehmigungen entstehen (Verwarnungen, Bußgelder, Abschlepp- und Bergungskosten etc.), es sei denn, diese sind vom Anbieter verursacht und zu vertreten.

Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen bzw. einer ihrer Partner eine entsprechende Fachwerkstatt bzw. Pannendienst im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers.

Die Haftung wird für folgende Fälle ausgeschlossen:

  • Altschäden, welche infolge eines technischen (Vor-)Defekts, egal welcher Art entstanden sind.
  • Reifenschäden, Steinschlägen, Mängelfolgeschäden, Brandschäden, Vandalismus oder bei Fahrerflucht, die durch Dritte verursacht wurden.
  • private Gegenstände, die sich im zu überführenden Fahrzeug befinden

Der Auftragnehmer haftet für Unwetterschäden nur für den Fall, in dem bei der Überführungsfahrt die erforderliche Sorgfalt in einer solchen Situation außer Acht gelassen wurde. Die Beweislast liegt hier beim Auftraggeber.

Im Fall eines von dem Auftragnehmer unverschuldeten Unfalles erfolgt die Fallabwicklung über den Auftraggeber.

Sofern durch einen Unfall im Rahmen der Überführung der Schadensfreiheitsrabatt hinsichtlich der Haftpflichtversicherung des Auftraggebers verloren geht oder dessen Versicherungsprämie steigt, ist die Haftung des Auftragnehmer hierfür begrenzt auf die Differenz zwischen dem ehemaligen (Sockel-)Betrag der Haftpflichtversicherung und dem dann erhöhten Betrag sowie auf einen Zeitraum von maximal zwei Jahren nach dem Unfall. Der Auftragnehmer zahlt in jedem Fall maximal 500,00 EUR pro Schadensfall.

Bei der Überführung von zugelassenen Fahrzeugen greift der Auftragnehmer im Fall eines Haftpflichtschadens auf die Versicherung des Halters des überführten Fahrzeugs zurück.

Die Firma Samt - Handschuh Fahrzeugüberführungen ist berechtigt, beim Auffinden illegaler Gegenstände oder Substanzen, den Auftrag sofort abzubrechen und die Polizei zu informieren.

In diesem Falle fallen 150 % des vereinbarten Auftragswertes an.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel oder Schlechtleistungen unverzüglich, bei Überführungen spätestens 24 Stunden nach Entgegennahme des Fahrzeugs gegenüber dem Auftragnehmer nach Art und Umfang anzuzeigen. Bei der Fahrzeugübergabe an den Auftraggeber wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in welchem alle erkennbaren Schäden (Beulen, Kratzer, defekte Scheiben etc.) entweder per Foto- oder per schriftlicher Dokumentation festgehalten werden müssen. Für offensichtliche oder bei Übergabe erkennbare Schäden und/oder Mängel, die nicht in dem Übergabeprotokoll vermerkt sind, gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass diese Schäden/Mängel bei Übergabe an den Auftraggeber /Empfänger nicht vorhanden waren. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass solche Schäden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorlagen. Versäumt der Auftraggeber die vorgenannten Mängelfristen bei offensichtlichen Mängeln, sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen dieser Mängel und Schlechtleistung ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.

 

11.Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt“ ist das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das den Anbieter daran hindert, eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit der Anbieter glaubhaft macht, dass (a) dieses Hindernis außerhalb der ihm zumutbaren Kontrolle liegt und (b) die Auswirkungen des Hindernisses von dem Anbieter nicht in zumutbarer Weise hatten vermieden oder überwunden werden können.

Höhere Gewalt im Sinne dieser Bestimmungen liegt z.B. vor bei (a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), (b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (d) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen oder behördlichen Anordnungen, Schließungen oder erhebliche Verzögerungen bei KFZ-Zulassungsstellen, Enteignung, (e) Epidemie, Pandemie (z.B. Covid19), Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; (f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

Der Anbieter ist, wenn er sich auf höhere Gewalt beruft, ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihm die Leistungserbringung unmöglich macht, von seiner Pflicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die vorbezeichneten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch den Anbieter verhindert.

Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der geschlossene Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 120 Tage überschreitet.

 

12.Datenschutz


Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber der Erhebung und der Verwendung seiner personenbezogenen Daten, ggf. auch seiner Partner vor Ort oder entsprechend bevollmächtigten Empfängern des zu überführenden Fahrzeuges.

Die Nutzung dieser Daten dient ausschließlich dem Zwecke der Bearbeitung des Überführungsauftrages.

Eine Weitergabe sämtlicher übermittelter Daten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.

 

13.Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Die Vertragssprache und die gesamte Vertragsabwicklung erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

Auf sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss eines UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

Als Gerichtsstand gilt Weidenberg/ Bayreuth

 

14.Sonstiges

Die Beauftragung des Auftragnehmers zur Überführung von elektrogetriebenen Fahrzeugen bedarf einer schriftlichen Zusatzanfrage.

Die Beauftragung des Auftragnehmers zur Überführung von wasserstoffgetriebenen Fahrzeugen bedarf einer schriftlichen Zusatzanfrage.

Die Beauftragung des Auftragnehmers zur Überführung von gasgetriebenen Fahrzeugen bedarf einer schriftlichen Zusatzanfrage.

Sämtliche Abweichungen von diesen AGB und oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

AGB-V-1.2-2023

Stand: 15.04.2023

 

Cookies:

 

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Lizenz:

 

Sofern nicht anderweitig angegeben haben Samt-Handschuh und/oder seine Lizenzgeber die geistigen Eigentumsrechte für alle Materialien auf Samt - Handschuh. Alle Rechte am geistigen Eigentum sind vorbehalten. Sie können Seiten von Samt - Handschuh für Ihren eigenen persönlichen Gebrauch ansehen und/oder ausdrucken, vorbehaltlich der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Einschränkungen.

 

Folgendes ist untersagt:

 

Veröffentlichung des Materials von Samt - Handschuh

Verkauf, Vermietung oder Unterlizenzierung des Materials von Samt - Handschuh

Reproduktion, Vervielfältigung oder Kopie des Materials von Samt - Handschuh

Weiterverbreitung der Inhalte von Samt - Handschuh

Diese Vereinbarung tritt mit dem heutigen Datum in Kraft. Stand: 15.04.2023

 

In gewissen Bereichen dieser Website haben Nutzer die Möglichkeit, Kommentare zu Zwecken des Meinungs- und Informationsaustausches zu hinterlassen. Entsprechende Nutzerkommentare werden vor ihrer Veröffentlichung auf der Website von Samt-Handschuh nicht überprüft, gefiltert, bearbeitet oder verbreitet. Nutzerkommentare spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des jeweiligen Verfassers wider und entsprechen nicht den Ansichten und Überzeugungen von Samt-Handschuh, den rechtlichen Vertretern und/oder Vertriebspartnern. Sofern rechtlich nicht anders geregelt, übernimmt Samt-Handschuh keinerlei Haftung für Nutzerkommentare oder sich eventuell infolge der Erscheinung entsprechender Nutzerkommentare auf der Website ergebende Schadensansprüche und/oder Kosten.

 

Samt-Handschuh behält sich das Recht vor, alle Kommentare zu überprüfen und eventuell zu entfernen, wenn jene als unangemessen, anstößig oder als Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet werden können.

 

Hiermit versichern Sie uns und stimmen zu, dass:

 

Sie über die notwendige Berechtigung, eventuell erforderliche Lizenzen und Einwilligungen verfügen, Kommentare auf unserer Website zu veröffentlichen;

Ihre Kommentare keine Rechte an geistigem Eigentum oder anderweitige Eigentumsrechte wie Urheberrechte, Patente oder Markenrechte Dritter verletzen;

Ihre Kommentare kein beleidigendes, verleumderisches, anstößiges, unangemessenes oder anderweitig rechtswidriges Material enthalten, welches eine Verletzung der Privatsphäre darstellt;

Ihre Kommentare nicht dem Zweck dienen, geschäftliche, kundenorientierte, kommerzielle Aktivitäten oder rechtswidrige Handlungen zu bewerben oder zu fördern;

Sie gewähren Samt-Handschuh hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Bearbeitung und Autorisierung anderer zur Nutzung, Reproduktion und Bearbeitung Ihrer Kommentare in allen Formen, Formaten oder Medien.

 

Verlinken unserer Inhalte:

 

Folgende Institutionen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung einen Link auf unsere Website erstellen:

 

Regierungsbehörden;

Suchmaschinen;

Nachrichtenagenturen;

Online-Verzeichnisse dürfen in ihrer Auflistung einen den anderen dort gelisteten Unternehmen entsprechenden Link zu unserer Website erstellen.

Akkreditierte Unternehmen. Ausgenommen sind werbende gemeinnützige Organisationen, Shops von Wohltätigkeitsorganisationen und Spendenorganisationen, die Geld für wohltätige Zwecke sammeln. Diese dürfen nicht auf unsere Website verlinken.

Diese Organisationen dürfen eine Verlinkung zu unserer Startseite, unseren Publikationen oder anderen Informationen der Website erstellen, sofern die Verlinkung: (a) in keiner Weise irreführend ist; (b) nicht irrtümlicherweise Förderung, Unterstützung oder Zustimmung in Bezug auf die verlinkende Partei oder ihre Produkte und/oder Dienstleistungen andeutet; und (c) in den Kontext der zu verlinkenden Website passt.

 

Linkanfragen folgender Arten von Organisation können in Betracht gezogen und genehmigt werden:

 

allgemein bekannte Verbraucher- und/oder Geschäftsinformationsquellen;

 Community-Websites;

Verbände oder andere Einrichtungen, die Wohltätigkeitsorganisationen vertreten;

Online-Verzeichnisse;

Internetportale;

Wirtschaftsprüfungs-, Rechts- und Beratungsunternehmen und

Bildungsinstitute und Handelsverbände.

Wir werden Linkanfragen von solchen Organisationen genehmigen, sofern: (a) der Link keine negativen Auswirkungen für uns oder unsere akkreditierten Unternehmen hat; (b) es in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten mit der Organisation kam; (c) die Vorteile der Sichtbarkeit des Links trotz fehlender Nennung von Samt-Handschuh überwiegen und (d) der Link im Kontext allgemeiner Ressourceninformationen steht.

 

Diese Organisationen dürfen eine Verlinkung zu unserer Startseite erstellen, sofern die Verlinkung: (a) in keiner Weise irreführend ist; (b) nicht irrtümlicherweise Förderung, Unterstützung oder Zustimmung in Bezug auf die verlinkende Partei oder ihre Produkte und/oder Dienstleistungen andeutet; und (c) in den Kontext der zu verlinkenden Website passt.

 

Wenn Sie zu den in Punkt 2 gelisteten Organisationen gehören und an einer Verlinkung mit unserer Website interessiert sind, senden Sie uns bitte eine E-Mail an Samt-Handschuh unter Angabe Ihres Namens, des Namens Ihrer Organisation, Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Website-URL, der Liste aller URLs, von denen Sie auf unsere Website verlinken möchten sowie der Liste aller URLs auf unserer Website auf die Sie verlinken möchten. Wir werden uns bemühen, Ihnen innerhalb von 2 bis 3 Wochen zu antworten.

 

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